Jeder Züchter sollte sich bewusst sein, dass er ein hohes Maß an seine Zucht anlegen sollte.
Eine schlecht geführte Zucht schadet dem Ansehen der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg.
Wir die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg stellen deshalb hohe Anforderungen an unsere Züchter.
Es sollte nur eine ordnungsgemäße/vorgeschriebene Rassehundezucht
betrieben werden. Dabei muss beachtet werden, daß man nur mit den besten und absolut gesunden Hunden züchtet.
Für die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg und seine Mitglieder und Züchter ist der Hund ein Lebewesen. Deshalb müssen die folgenden Grundsätze für jeden Züchter eine Selbstverständlichkeit sein.
Das Prädikat ist über die Geschäftsstelle der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zu beantragen.
Der Züchter muss bei Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg bestimmt nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart oder der Geschäftsstelle einen Beauftragten der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zur Überprüfung der
Zuchtstätte. Dieser Beauftragte darf mit diesem Züchter weder verwandt noch verschwägert sein. Der Beauftragte erhält die eingereichten Unterlagen und vereinbart mit dem Antragsteller einen
Zeitraum in welchem er die Überprüfung unangemeldet durchführen
kann.
Der Züchter hat das Recht, diesen Beauftragten wegen Befangenheit oder alten Streitigkeiten abzulehnen, muss aber dann den 2.
Beauftragten akzeptieren. Für die Begutachtung gibt es ein vorgesehenes Zuchtstätten Protokoll. Nur dieses darf verwendet werden.
Der Beauftragte weist den Züchter auf eventuelle Missstände hin und wird ihm gegebenenfalls Hilfestellung für eine Verbesserung geben.
Der Beauftragte füllt das Protokoll aus und bewertet die Punkte von 1 – 6. Der Beauftragte reicht nach Begehung der Zuchtstätte das von Ihm ausgefüllte Protokoll und die verlangten Nachweise bei der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg ein.
Die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg entscheidet nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart endgültig über die Anzahl der Punkte.
Sollte der Züchter das Prädikat nicht erhalten, weil die Zuchtstätte den Anforderungen nicht genügte, ist eine erneute Prüfung nach 3 Monaten möglich.
Nach erfolgreicher Zwingerbesichtigung erhält der Züchter eine entsprechende Urkunde. Die Urkunde berechtigt den Züchter, den Zusatz "Prädikatszüchter, von der LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg empfohlene Zuchtstätte vom xxxxxxx" zu führen.
Gültigkeit der Zuchtstätten Überprüfung:
Die Empfehlung, die Vergabe der Punkte gilt nur für den besichtigten Wohnort, an dem die Überprüfung stattgefunden hat.
Bei Umzug, Haushaltsauflösung o. ä. muss eine erneute Zwingerkontrolle beantragt werden.
Das Prädikat gilt für die Dauer von 2 Kalenderjahren.
Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Sollte der Züchter nachweisbar die Vorteile der dann ungültigen Empfehlung weiterhin nutzen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,00 Euro an die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg zu zahlen.
Die Gebühren sind direkt an den Beauftragten zu zahlen! Dieser leitet es sofort an die LG VRZ-DHS-Ost Berlin/Brandenburg weiter (siehe Gebührenverordnung).
Veröffentlichung der Zuchtstättenüberprüfungen:
Die Ergebnisse der Zwingerkontrollen werden
auf der Vereins-HP des VRZ-DHS-OST LG Berlin/ Brandenburg veröffentlicht.
Anmeldungen entweder über folgendes Formular an die Geschäftsstelle:
oder telefonisch 0172-9392779 oder 0173-6845736
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