Zucht- und Eintragungsbestimmungen für Rassehunde
„ VRZ-DHS Rahmenzuchtordnung „
Vereinigte Rassehunde-Züchter e.V. (VRZ)
1. Vors. Dario Contessotto,
Weiherfeld 12 - 91522 Ansbach Tel.: 0981 – 77181 ~ www.vrz-dhs.de
Zuchtbuchamt: *Deutsches Hunde-Stammbuch* - DHS
Postfach 1521 - 91506 Ansbach - Tel.: 0981 - 77181
E i n t r a g u n g e n :
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In das DHS-Zuchtbuch können alle Rassehunde eingetragen werden, die von einem offiziellen Verein (e.V), ausgestellte Ahnentafel/Ahnenpass nachweisen
können.
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Beide Elterntiere müssen vor der Verpaarung, die Zuchttauglichkeit bestätigt haben. Dies sollte vorranging von einem Vereins-Zuchtwart, oder ersatzweise von
einem Tierarzt nach freier Wahl, bestätigt werden.
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Soweit ein Rassehund auf einer Rassehunde-Ausstellung in der offenen Klasse, die Formbewertung „vorzüglich“ erhalten hat, genügt das als Nachweis für die ZTP.
Entsprechende tierärztliche Untersuchungen (rassespezifisch) sind aber noch zusätzlich zu erbringen.
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Welpen mit Zuchtausschließenden Mängeln (z.B. Knickrute etc.) werden ebenfalls in das Zuchtbuch eingetragen, jedoch mit dem entsprechenden
Vermerk - Mängel oder Fehler sind bei der Wurfabnahme im Wurfmeldeschein ausnahmslos zu vermerken!!
Z u c h t v o r a u s s e t z u n g e n :
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Jeder Züchter sollte über ausreichende Grundkenntnisse zwecks Paarung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht verfügen (Züchterseminar) Es muss bei der Zucht die
Forderung des Tierschutzgesetztes und die Tierschutz-Hundeverordung eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen muss eine gute Haltung/Aufzucht gewährleistet sein.
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Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden!
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Rüden die zur Zucht eingesetzt werden, unterliegen nach oben keiner Altersbegrenzung sofern sie die Zuchtvoraussetzungen erfüllen. Sie sollten frühestens ab dem
12. Monat zur Zucht eingesetzt werden.
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Hündinnen dürfen frühestens ab der 2.Hitze und einem Mindestalter von 14 Monaten erstmalig, und mit Vollendung des 8. Lebensjahres (8.Geburtstag) letztmalig
belegt werden.
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Bei früherer Belegung der Hündin (wissentlich o. Unwissentlich) werden Welpen-AT zu einer Strafgebühr von 200€ pro Welpe veranschlagt.
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Bei zweimaligem Verstoß eines Züchters droht ein Jahr Zuchtsperre.
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Hündinnen dürfen nicht als Zuchtmaschinen degradiert werden!!!!
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Mit jeder zuchtfähigen gesunden Hündin sollte innerhalb von zwei Jahren höchstens 3 Würfe gezogen werden, wenn es der Allgemeinzustand zulässt.
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Die dritte Hitze in Folge muss auf jeden Fall frei gelassen werden.
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Inzestverpaarungen, Geschwisterverpaarungen, die nähest mögliche Verwandtschafts- Verpaarung - sind nicht gestattet.
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Vater/Tochter und Mutter/Sohn sind nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Verein evtl. möglich.
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Alle Hunde (Fremd-Rüden/Hündinnen) die ab 01.07.22 zum ersten Mal im DHS-Zuchtbuch zur Wurfeintragung gemeldet werden, benötigen ein DNA-Profil
(genetischer Fingerabdruck ISAG2006 Classic)
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Hunde unter 45cm Widerristhöhe müssen auf Patella untersucht werden.
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Französische Bulldoggen zusätzlich noch auf Keilwirbel.
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Hunde über 45cm Widerristhöhe, müssen zur Feststellung von Hüftgelenks- und Ellenbogendysplasie (HD+ED) geröntgt werden.
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Mittlere und schwere HD/ED sind zur Weiterzucht nicht zugelassen.
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Gentests auf Erbkrankheiten werden Empfohlen!!!!! (entspr. Rasse-Pakete)
W u r f a b n a h m e :
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Die Wurfabnahme erfolgt ab der 7 Woche der Welpen durch Zuchtwart oder Tierarzt nach freier Wahl des Züchters.
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Bei der Wurfabnahme muss die Mutterhündin zusammen mit den Welpen vorgestellt werden. Ohne Mutterhündin ist eine Wurfabnahme nicht möglich –
Ausnahme z.B. im Todesfall, was Tierärztlich nachzuweisen ist
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Abgabe der Welpen darf nicht vor der 8. Lebenswoche vorgenommen werden.
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Die Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt gemeldet werden.
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Vor der Wurfabnahme dürfen keine Welpen abgegeben werden.
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Die Welpen müssen durch Mikrochip gekennzeichnet werden.
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Für die Züchter ist es empfehlenswerte, Kaufverträge mit den Käufern abzuschließen.
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Solche sollten Gesundheitszustände der Welpen ebenso beinhalten, wie auch evtl. weitere Vereinbarungen wie z.B. Zahlungsbedingungen.
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Sollte der Welpe/Hund einen Mangel haben und aufgrund dessen günstiger abgegeben worden sein, hier alles ausführlich dokumentieren und auch unterschreiben
lassen.
Z ü c h t e r :
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Als Züchter gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt des Deckaktes.
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Bei evtl. Eigentumswechsel kann das Zuchtrecht auf den Käufer übergehen, was schriftlich festzulegen ist.
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Ebenso können Hündinnen zur Zuchtmiete weiter gegeben/übernommen werden, was genauestens schriftlich zu fixieren ist.
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Die Züchter verpflichten sich, alle Würfe, mit allen in Ihren Zwinger gefallenen Welpen, im Wurfmeldeschein anzugeben und in das DHS eintragen zu lassen
!!!
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Würfe von Hunden mit Registrier-Ahnentafel werden nur eingetragen, wenn der Wurfpartner eine vollständige Ahnentafel vorweisen kann.
V e r s t ö ß e :
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Verstöße gegen diese Rahmenzuchtordnung wie z.B., unwahre Angaben auf Deck-bzw. Wurfmeldeschein, unvollständige Angaben der Welpenzahl, vorgetäuschte
Ammenaufzucht, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen.
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Ebenso Unruhestiftung unter Züchtern, mit dem Ziel einen gewissen zu schädigen.
Verfehlungen werden wie folgt geahndet:
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durch Verwarnung
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durch Zeitweise Zuchtbuchsperre
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durch totale Zuchtbuchsperre
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durch Ausschluss des Züchters
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Solche Verwarnungen können durch den Vorstand und dem Zuchtbuchführer ausgesprochen werden.
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Nachweislich schlecht vererbenden Zuchttieren kann die erteilte Zuchttauglichkeit wieder entzogen werden.
D.Contessotto, 1. Vors. VRZ e.V. und Zuchtbuchführer
Ergänzungen zur Zuchtordnung finden Sie auf unserer HP!!!!
(Stand: 01.Februar 2024)