Die Zuchtordnung des VRZ-DHS ( Ansbach )
Die Landesgruppe VRZ-DHS-Ost, hat außerdem, die Verordnung:
Vereinigte Rassehunde-Züchter e.V. (VRZ)
1. Vors. Dario Contessotto,
Weiherfeld 12 - 91522 Ansbach Tel.: 0981 – 77181 ~ www.vrz-dhs.de
Zuchtbuchamt: *Deutsches Hunde-Stammbuch* - DHS
Postfach 1521 - 91506 Ansbach - Tel.: 0981 - 77181
Zucht- und Eintragungsbestimmungen für Rassehunde
„ VRZ-DHS Rahmenzuchtordnung „
E i n t r a g u n g e n :
- In das DHS-Zuchtbuch können alle Rassehunde eingetragen werden, die von einem offiziellen Verein (e.V), ausgestellte Ahnentafel/Ahnenpass nachweisen können.
- Beide Elterntiere müssen vor der Verpaarung, die Zuchttauglichkeit bestätigt haben. Dies sollte vorranging von einem Vereins-Zuchtwart, oder ersatzweise von einem Tierarzt nach freier Wahl,
bestätigt werden.
- Soweit ein Rassehund auf einer Rassehunde-Ausstellung in der offenen Klasse, die Formbewertung „vorzüglich“ erhalten hat, genügt das als Nachweis für die ZTP. Entsprechende tierärztliche
Untersuchungen (rassespezifisch) sind aber noch zusätzlich zu erbringen.
- Welpen mit Zuchtausschließenden Mängeln (z.B. Knickrute etc.) werden ebenfalls in das Zuchtbuch eingetragen, jedoch mit dem entsprechenden Vermerk.
- Mängel oder Fehler sind bei der
Wurfabnahme im Wurfmeldeschein ausnahmslos zu vermerken!!
Z u c h t v o r a u s s e t z u n g e n :
- Jeder Züchter sollte über ausreichende Grundkenntnisse zwecks Paarung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht verfügen (Züchterseminar) Es muss bei der Zucht die Forderung des Tierschutzgesetztes
und die Tierschutz-Hundeverordung eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen muss eine gute Haltung/Aufzucht gewährleistet sein.
- Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden!
- Rüden die zur Zucht eingesetzt werden, unterliegen nach oben keiner Altersbegrenzung sofern sie die Zuchtvoraussetzungen erfüllen. Sie sollten frühestens ab dem 12. Monat zur Zucht eingesetzt
werden.
- Hündinnen dürfen frühestens ab der 2.Hitze und einem Mindestalter von 14 Monaten erstmalig, und mit Vollendung des 8. Lebensjahres (8.Geburtstag) letztmalig belegt werden.
- Bei früherer Belegung der Hündin (wissentlich o. Unwissentlich) werden Welpen-AT zu einer Strafgebühr von 200€ pro Welpe veranschlagt.
- Bei zweimaligem Verstoß eines Züchters droht ein Jahr Zuchtsperre.
- Hündinnen dürfen nicht als Zuchtmaschinen degradiert werden!!!!
- Mit jeder zuchtfähigen gesunden Hündin sollte innerhalb von zwei Jahren höchstens 3 Würfe gezogen werden, wenn es der Allgemeinzustand zulässt.
- Die dritte Hitze in Folge muss auf jeden Fall frei gelassen werden.
- Inzestverpaarungen, Geschwisterverpaarungen, die nähest mögliche Verwandtschafts- Verpaarung - sind nicht gestattet.
- Vater/Tochter und Mutter/Sohn sind nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Verein evtl. möglich.
- Alle Hunde (Fremd-Rüden/Hündinnen) die ab 01.07.22 zum ersten Mal im DHS-Zuchtbuch zur Wurfeintragung gemeldet werden, benötigen ein DNA-Profil (genetischer Fingerabdruck
ISAG2006 Classic)
- Hunde unter 45cm Widerristhöhe müssen auf Patella untersucht werden.
- Französische Bulldoggen zusätzlich noch auf Keilwirbel.
- Hunde über 45cm Widerristhöhe, müssen zur Feststellung von Hüftgelenks- und Ellenbogen dysplasie (HD+ED) geröntgt werden.
- Mittlere und schwere HD/ED sind zur Weiterzucht nicht zugelassen.
-
Gentests auf Erbkrankheiten werden Empfohlen!!!!! (entspr. Rasse-Pakete)
W u r f a b n a h m e :
- Die Wurfabnahme erfolgt ab der 7 Woche der Welpen durch Zuchtwart oder Tierarzt nach freier Wahl des Züchters.
- Bei der Wurfabnahme muss die Mutterhündin zusammen mit den Welpen vorgestellt werden. Ohne Mutterhündin ist eine Wurfabnahme nicht möglich
– Ausnahme z.B. im Todesfall, was Tierärztlich nachzuweisen ist
- Abgabe der Welpen darf nicht vor der 8. Lebenswoche vorgenommen werden.
- Die Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt gemeldet werden.
- Vor der Wurfabnahme dürfen keine Welpen abgegeben werden.
- Die Welpen müssen durch Mikrochip gekennzeichnet werden.
- Für die Züchter ist es empfehlenswerte, Kaufverträge mit den Käufern abzuschließen.
- Solche sollten Gesundheitszustände der Welpen ebenso beinhalten, wie auch evtl. weitere Vereinbarungen wie z.B. Zahlungsbedingungen.
- Sollte der Welpe/Hund einen Mangel haben und aufgrund dessen günstiger abgegeben worden sein, hier alles ausführlich dokumentieren und auch unterschreiben lassen.
Z ü c h t e r :
- Als Züchter gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt des Deckaktes.
- Bei evtl. Eigentumswechsel kann das Zuchtrecht auf den Käufer übergehen, was schriftlich festzulegen ist.
- Ebenso können Hündinnen zur Zuchtmiete weiter gegeben/übernommen werden, was genauestens schriftlich zu fixieren ist.
- Die Züchter verpflichten sich, alle Würfe, mit allen in Ihren Zwinger gefallenen Welpen, im Wurfmeldeschein anzugeben und in das DHS eintragen zu lassen !!!
- Würfe von Hunden mit Registrier-Ahnentafel werden nur eingetragen, wenn der Wurfpartner eine vollständige Ahnentafel vorweisen kann.
V e r s t ö ß e :
- Verstöße gegen diese Rahmenzuchtordnung wie z.B., unwahre Angaben auf Deck-bzw. Wurfmeldeschein, unvollständige Angaben der Welpenzahl, vorgetäuschte Ammenaufzucht, unseriöse Verkaufsmethoden
oder ähnliche Verfehlungen.
- Ebenso Unruhestiftung unter Züchtern, mit dem Ziel einen gewissen zu schädigen.
Verfehlungen werden wie folgt geahndet:
- durch Verwarnung
- durch Zeitweise Zuchtbuchsperre
- durch totale Zuchtbuchsperre
- durch Ausschluss des Züchters
- Solche Verwarnungen können durch den Vorstand und dem Zuchtbuchführer ausgesprochen werden.
- Nachweislich schlecht vererbenden Zuchttieren kann die erteilte Zuchttauglichkeit wieder entzogen werden.
D.Contessotto, 1. Vors. VRZ e.V. und Zuchtbuchführer
Ergänzungen zur Zuchtordnung finden Sie, wenn aktuell, auf unserer HP!!!!
(Stand: 01.Februar 2024)