1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Bei Hundeausstellungen der LG VRZ DHS Ost sind alle Hundefreunde willkommen – ganz gleich, ob sie einem Verein angehören oder nicht. Wir führen sogenannte Rassehundeausstelllungen ABER auch Sonderveranstaltungen durch, deshalb kann jede anerkannte Hunderasse in den jeweiligen Klassen vorgestellt und für den späteren oder bereits vorhandenen Zuchteinsatz vorgestellt und beurteilt werden.
Auch Hunde ohne Ahnentafel oder Hybridrassen mit und ohne Ahnentafel dürfen an einer Rassehundeausstellung teilnehmen. Für diese Hunde stehen eigene Klassen zur Verfügung; diese laufen außerhalb der regulären Konkurrenz.
HINWEIS: Bei den Sonderveranstaltungen gelten evtl. andere Teilnahmevoraussetzungen. Diese bitte dem Flyer entnehmen.
Aus Tierschutzgründen ausgeschlossen sind:
2. Gesundheit und Impfstatus
Alle ausgestellten Hunde müssen in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand sein. Tiere mit erkennbaren Krankheiten oder Verdacht auf Erkrankung dürfen nicht antreten. Ebenso sind Hunde mit Parasitenbefall ausgeschlossen.
Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht:
Impfpass muss bei der Anmeldung der Hundeausstellung vorgelegt werden. Fehlt dieser oder der Impfstatus ist nicht vollständig, darf der Hund nicht teilnehmen.
Qualzuchtmerkmale:
Mindestalter:
Welpen müssen mindestens 16 Lebenswochen alt sein um an der Ausstellung teilnehmen zu können, da die Tollwutimpfung frühestens in Woche 12 möglich ist.
3. Verhalten auf dem Gelände
Auf dem gesamten Ausstellungsgelände gilt Leinenpflicht (max. 1 Meter). Hunde, die als gefährlich eingestuft sind oder bissige Hunde, dürfen nicht ausgestellt werden. Es wird immer empfohlen eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund zu besitzen, da in einem Schadenfall immer der Eigentümer oder Besitzer für seinen Hund haftet!
Es wird zudem vorausgesetzt, dass JEDER mit anderen Ausstellern, Hunden (egal ob eigene oder fremde), Verkäufern etc. ein respektvoller Umgang gepflegt wird.
Im Ring verboten sind:
Verstöße können zum sofortigen Ausschluss führen.
4. Richterentscheidungen
Die Beurteilungen der Richter sind endgültig und nicht anfechtbar.
Offensichtlich Fehler (falsches Kreuz gesetzt/vergessen) auf den Richterberichten können dem jeweiligen Richter und Ausstellungsleiter nach der Ausstellung mitgeteilt werden.
Beleidigungen, unsachliche Kommentare oder unangemessenes Verhalten gegenüber Zuchtrichtern, Ausstellungsleitung oder sonstigen Personen auf der Ausstellung, führen zur Disqualifikation und
können zur Aberkennung bereits vergebener Titel führen.
Formfehler können ausschließlich bei der Ausstellungsleitung gemeldet werden.
5. Anmeldung und Meldegebühren
Die Anmeldung gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.
Meldewege:
Wichtige Hinweise:
Meldegebühren
Die Höhe der Meldegebühr wird mit der jeweiligen Einladung bekanntgegeben. Sie dienen zur Deckung der Organisationskosten (z. B. Richter, Pokale, Mietkosten).
Bei Nichtteilnahme bleibt die Gebühr fällig und wird nicht zurück erstattet.
6. Haftung
Jeder Hundehalter haftet für Schäden, die er selbst
oder sein Tier verursacht.
Der VRZ DHS Ost übernimmt keine Verantwortung für Personen- oder Sachschäden. Wir raten dringend dazu, rechtzeitig vor der Ausstellung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte diese
nicht für Schäden aufkommen, haftet der Tierhalter privat.
7. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung erkennen alle Aussteller diese Ausstellungsordnung verbindlich an und befolgen diese.
Die Klasseneinteilung finden Sie unter dem Punkt „Klasseneinteilung“.
Ihre Anmeldung und die Daten werden von uns geprüft, deshalb achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Felder in der Anmeldung ordnungsgemäß ausfüllen. Bei den höheren Klassen müssen Sie die vorangegangenen Titel nachweisen (z.B. Ehrenklasse – Nachweis über vorangegangene Championate)
