Ausstellungsordnung

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Bei Hundeausstellungen der LG VRZ DHS Ost sind alle Hundefreunde willkommen – ganz gleich, ob sie einem Verein angehören oder nicht. Wir führen sogenannte Rassehundeausstelllungen ABER auch Sonderveranstaltungen durch, deshalb kann jede anerkannte Hunderasse in den jeweiligen Klassen vorgestellt und für den späteren oder bereits vorhandenen Zuchteinsatz vorgestellt und beurteilt werden.

Auch Hunde ohne Ahnentafel oder Hybridrassen mit und ohne Ahnentafel dürfen an einer Rassehundeausstellung teilnehmen. Für diese Hunde stehen eigene Klassen zur Verfügung; diese laufen außerhalb der regulären Konkurrenz.

HINWEIS: Bei den Sonderveranstaltungen gelten evtl. andere Teilnahmevoraussetzungen. Diese bitte dem Flyer entnehmen.

 

Aus Tierschutzgründen ausgeschlossen sind:

  • Hunde mit kupierten Körperteilen
  • Hunde mit gekürzten oder fehlenden Vibrissen (Schnur-Tasthaaren)
  • Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit (wir empfehlen – keine tragenden Hündinnen auszustellen, da die Ansteckungsgefahr durch die Anzahl der Tiere um ein vielfaches höher ist)
  • Säugende Hündinnen
  • Hunde ohne gültige Tollwutimpfung
  • Hunde mit Qualzuchtmerkmalen

2. Gesundheit und Impfstatus

Alle ausgestellten Hunde müssen in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand sein. Tiere mit erkennbaren Krankheiten oder Verdacht auf Erkrankung dürfen nicht antreten. Ebenso sind Hunde mit Parasitenbefall ausgeschlossen.

Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht:

  • Impfung mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung
  • nicht älter als 12 Monate/ neuere Impfstoffe halten 3 Jahre

Impfpass muss bei der Anmeldung der Hundeausstellung vorgelegt werden. Fehlt dieser oder der Impfstatus ist nicht vollständig, darf der Hund nicht teilnehmen.

Qualzuchtmerkmale:

  • Hunde die unter die sogenannten Qualzuchten fallen müssen eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen und somit bestätigen lassen, dass sie keine Merkmale von Qualzuchten aufweisen (für Vordrucke bitte beim Vorstand oder dem Gesundheitsmanagement melden)

 Mindestalter:

Welpen müssen mindestens 16 Lebenswochen alt sein um an der Ausstellung teilnehmen zu können, da die Tollwutimpfung frühestens in Woche 12 möglich ist.


 

3. Verhalten auf dem Gelände

Auf dem gesamten Ausstellungsgelände gilt Leinenpflicht (max. 1 Meter). Hunde, die als  gefährlich eingestuft sind oder bissige Hunde, dürfen nicht ausgestellt werden. Es wird immer empfohlen eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund zu besitzen, da in einem Schadenfall immer der Eigentümer oder Besitzer für seinen Hund haftet!

Es wird zudem vorausgesetzt, dass JEDER mit anderen Ausstellern, Hunden (egal ob eigene oder fremde), Verkäufern etc. ein respektvoller Umgang gepflegt wird.

 

Im Ring verboten sind:

  • Zwischenrufe oder Störungen
  • unerlaubtes Betreten
  • das gezielte Ablenken anderer Hunde
  • zu dichtes Herantreten oder absichtliche Tempowechsel zur Störung
  • Leckerlie-Gabe (das Vorhalten oder Zeigen am eigenen Hund ist erlaubt) – keine Gabe während des Laufens, da immer wieder Leckerlies verloren gehen und auch andere Hunde diese auf dem Boden suchen!
  • Läufige Hündinnen sind im Ring ausdrücklich verboten. Diese werden außerhalb des Geländes bewertet und laufen auch nicht mit in den jeweiligen Endringen!

Verstöße können zum sofortigen Ausschluss führen.


4. Richterentscheidungen

Die Beurteilungen der Richter sind endgültig und nicht anfechtbar.

 

Offensichtlich Fehler (falsches Kreuz gesetzt/vergessen) auf den Richterberichten können dem jeweiligen Richter und Ausstellungsleiter nach der Ausstellung mitgeteilt werden.


Beleidigungen, unsachliche Kommentare oder unangemessenes Verhalten gegenüber Zuchtrichtern, Ausstellungsleitung oder sonstigen Personen auf der Ausstellung, führen zur Disqualifikation und können zur Aberkennung bereits vergebener Titel führen.

Formfehler können ausschließlich bei der Ausstellungsleitung gemeldet werden.


5. Anmeldung und Meldegebühren

Die Anmeldung gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.

Meldewege:

  • Online über die Homepage (Ausstellung Online Meldung)
  •     Nachmeldungen am Ausstellungstag, nur wenn möglich  - bitte vorher informieren -

Wichtige Hinweise:

  • Hunde sind unter dem korrekten, in der Ahnentafel eingetragenen Namen anzumelden.
  • Falsche Angaben oder Täuschungsversuche führen zum Ausschluss.
  • Abstammungsnachweise müssen auf Anfrage vorgelegt werden.
  • Die Ausstellungsleitung kann Meldungen ohne Begründung ablehnen.

Meldegebühren
Die Höhe der Meldegebühr wird mit der jeweiligen Einladung bekanntgegeben. Sie dienen zur Deckung der Organisationskosten (z. B. Richter, Pokale, Mietkosten).
Bei Nichtteilnahme bleibt die Gebühr fällig und wird nicht zurück erstattet.


6. Haftung

Jeder Hundehalter haftet für Schäden, die er selbst oder sein Tier verursacht.
Der VRZ DHS Ost übernimmt keine Verantwortung für Personen- oder Sachschäden. Wir raten dringend dazu, rechtzeitig vor der Ausstellung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte diese nicht für Schäden aufkommen, haftet der Tierhalter privat.


7. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung erkennen alle Aussteller diese Ausstellungsordnung verbindlich an und befolgen diese.

Die Klasseneinteilung finden Sie unter dem Punkt „Klasseneinteilung“.

Ihre Anmeldung und die Daten werden von uns geprüft, deshalb achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Felder in der Anmeldung ordnungsgemäß ausfüllen. Bei den höheren Klassen müssen Sie die vorangegangenen Titel nachweisen (z.B. Ehrenklasse – Nachweis über vorangegangene Championate)